direkt zum Seiteninhalt

Elementar Versicherung

Was bedeutet die Elementarversicherung und was deckt diese überhaupt ab? 

 

Durch die Naturereignisse der letzten Wochen wurden viele Fragen an uns gestellt rund um das Thema Elementarversicherung. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen mit an die Hand geben. Bitte scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren und anzusprechen! 

Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.

Diese weiteren Naturgefahren sind mit dem Paket Elementar abgedeckt

  • Überschwemmungen: sind gegeben, wenn Gewässer über die Ufer treten oder das Grundstück durch starke Regenfälle unter Wasser steht – typische Fälle für Versicherungsschutz. Schwierig wird es bei Grundwasser. Tritt Grundwasser an die Oberfläche des Grundstücks und entstehen dadurch Überschwemmungen, greift der Versicherungsschutz. Steigt dagegen der Grundwasserspiegel und dringt Wasser von unten in den Keller ein, leistet die Elementarversicherung nicht. Abgrenzung und Ursachen-Nachweis können im Einzelfall schwierig sein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Leistungen bei Sturmflut-Schäden.
  • Rückstau: entsteht, wenn Wasser aus Leitungsrohren infolge von Überschwemmungen oder Regen ins Haus gedrückt wird. Hier zahlt die Elementarversicherung ebenfalls – vorausgesetzt, es existiert eine funktionsfähige Rückstausicherung.
  • Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche: bei diesen Schadenursachen ist Versicherungsschutz gegeben, sofern die Ereignisse naturbedingt sind. Haben sie dagegen menschliche Ursachen – zum Beispiel Schäden durch Bergbau oder Erdarbeiten – greift die Elementarversicherung nicht, da es sich um typische Haft­pflichtschäden handelt.
  • Schneedruck und Lawinen: Schäden durch Schneedruck entstehen, wenn ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr trägt. Lawinen bezeichnen von Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, nicht jedoch für von Bäumen herabfallenden Schnee, der Schäden verursacht.

Beaachten Sie bitte auch unseren Sondernewsletter zum Thema 

Starkregen/Hochwasser – Risiko für (fast) jeden

Sondernewsletter Starkregen/Hochwasser

Abhilfe bzw. Schutz gegen die Überschwemmungsschäden kann man durch den Einbau einer Rückstauklappe erhalten. Wie so etwas funktioniert, zeigen wir Ihnen ín dem folgenden Video der Stadt Saarbrücken.

Kurzfilm Rückstauklappe

Falls Sie zu dem Thema Elementarversicherung Rückfragen haben, oder eine Beratung wün­schen, dann nehmen Sie gerne hier Kontakt mit uns auf:

Kontaktformular